Seit vielen Jahren kämpft das Handwerk um die Rückkehr zur Meisterpflicht. Jetzt ist es in zwölf Handwerksberufen endlich so weit: Berufe aus der Anlage B1 der Handwerksordnung (HwO) wurden wieder in die Anlage A übernommen. Ein längst überfälliger Schritt, um die Qualität im Handwerk zu sichern.
Doch die Freude ist getrübt, denn die Neuregelung hat Lücken. Leider bleiben alle bis dato zugelassenen Betriebe ohne Meistertitel im Bestand erhalten.
Was bedeutet das für die Praxis? Betriebe wie zum Beispiel Raumausstatter dürfen aufgrund des Bestandsschutzes weiterhin Malerarbeiten ausführen. Selbst große Institutionen wie die BG Bau schrecken nicht davor zurück, Malerarbeiten in großem Umfang von diesen Betrieben ausführen zu lassen.
Das Problem dabei: Diese Betriebe ziehen oft das Fachpersonal aus den Meisterbetrieben ab, bilden aber selbst keinen Nachwuchs aus. Die Last der Ausbildung bleibt also an den Meisterbetrieben hängen.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die finanzielle Ungerechtigkeit. Es steht die Vermutung im Raum, dass bei diesen gewerkeübergreifenden Arbeiten oft keine Zwangsbeiträge an die Malerkasse entrichtet werden. Das verzerrt den Preisspiegel massiv. Während Meisterbetriebe ihre Pflichtabgaben leisten, können andere Anbieter günstiger kalkulieren.
Wir vom AMLD begrüßen die Rückkehr zur Meisterpflicht ausdrücklich. Doch es fehlt eine umfassende Reform der Malerkasse (Zwangskasse) oder gegebenenfalls deren Abschaffung, um faire Wettbewerbsbedingungen herzustellen.
Gemeinsam auf dem Laufenden bleiben Der AMLD setzt sich weiterhin kritisch mit den Bedingungen im Malerhandwerk auseinander. Leitet diesen Beitrag gerne an Kolleginnen und Kollegen weiter, die sich ebenfalls für fairen Wettbewerb einsetzen.

