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Mindestlohn und Azubi-Vergütung im Maler- und Lackiererhandwerk: Das ändert sich ab Juli 2025 

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Ab dem 1. Juli 2025 gelten im Maler- und Lackiererhandwerk neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn. Auch die Ausbildungsvergütung wird zum 1. September 2025 angepasst.

Die neuen Regelungen betreffen alle Betriebe und sollten rechtzeitig in die betriebliche Planung einfließen. Besonders bei der Kalkulation von Lohnkosten und Angebotspreisen ist das wichtig.

Wie hoch ist der neue Mindestlohn für Maler ab 2025?

Neuer Mindestlohn ab 1. Juli 2025:
• Gesellen mit abgeschlossener Berufsausbildung: 15,55 € pro Stunde
• Ungelernte Mitarbeiter: 13,00 € pro Stunde

Neue Ausbildungsvergütungen ab 1. September 2025:
• 1. Lehrjahr: 850 € pro Monat (bisher 800 €)
• 2. Lehrjahr: 935 € pro Monat (bisher 885 €)
• 3. Lehrjahr: 1100 € pro Monat (bisher 1050 €)

Was bedeutet das für Betriebe?
Die Anhebung der Löhne bringt für alle Betriebe finanzielle Mehrbelastungen mit sich. Gleichzeitig zeigt sie, dass gute Arbeit fair entlohnt werden soll.

Fazit:
Die Lohnanpassungen stärken das Handwerk langfristig. Sie machen den Beruf Maler und Lackierer attraktiver und sind ein wichtiges Signal für Qualität und Zukunftsfähigkeit im Handwerk.